Allgemeine Neubewertung


Allgemeine Neubewertung der Liegenschaften und Stockwerkeigentum

Ab Mai 2020 eröffnet die Steuerverwaltung des Kantons Bern mittels Verfügung laufend die neuen amtlichen Werte der Liegenschaften/Stockwerkeigentum, welche ab dem Jahr 2020 gültig sind. In den allermeisten Fällen resultiert eine Erhöhung des amtlichen Wertes. Diese Erhöhung hat Einfluss auf die Liegenschaftssteuer, die Vermögenssteuer, die Gebäude Versicherungen und je nach dem auch auf den Eigenmietwert. In den meisten Fällen sollte der Zielwert des neuen amtlichen Wertes 70% des mutmasslichen Verkehrswertes sein. Er kann jedoch auch höher als 70% evtl. sogar 100% sein.

Was heisst dies für Sie?

Es empfiehlt sich die Verfügung zu prüfen und bei der Gemeindeverwaltung folgende Unterlagen zu verlangen (Sie vervollständig damit Ihr Grundstückdossier für einen späteren Verkauf/Erbgang):

  • Das Grundstückprotokoll
  • Das Objektprotokoll (Objektdatenblatt E alt und neu)
  • Das Aufnahmeprotokoll
  • Das alte Aufnahmeprotokoll
  • Das Zusatzprotokoll Z9

Die Gemeinden sind angehalten Ihnen diese Unterlagen gratis auszuhändigen. Mit der Einholung der Daten vervollständigen Sie auch gleich Ihr Grundstückdossier.  

Die Einsprache muss genau begründet werden. Anhand der obigen Unterlagen können die relevanten Punkte wie Gebäudeart, Kapitalisierungssatz, Realwertzuschlag, das wirtschaftliche Alter und die Raumeinheiten geprüft werden. Bei der Einsprache kann z.B. eine falsche Gebäudeart/falsche Raumeinheiten als Grund für den zu hohen amtlichen Wert angegeben werden.

Wir helfen Ihnen, eine erste Prüfung vorzunehmen, ob die vorhandenen Werte korrekt angegeben wurden.


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Bahnhofstrasse 47, 3700 Spiez

Zweigstelle

Frutigenstrasse 69, 3600 Thun

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